Ausgabe- und Rücknahmepreis
Offene Fonds können für Anleger zwar eine Reihe von Vorteilen bieten, aber es gibt durchaus im Vergleich mit anderen Geldanlagen auch Nachteile. Dazu zählen sicherlich die Gebühren, die teilweise je nach Fonds relativ hoch sein können. Neben den laufenden Gebühren, wie zum Beispiel der Managementgebühr oder den Vertriebsgebühren, gibt es bei manchen Fonds auch noch Gebühren, die ausschließlich einmalig beim Kauf der Fondsanteile anfallen. Und zwar werden diese „Gebühren“ als Ausgabeaufschlag bezeichnet, der sich aus der Differenz zwischen dem Ausgabe- und dem Rücknahmepreis des Fondsanteils ergibt. Es gibt einerseits offene Fonds, bei denen der Ausgabepreis identisch mit dem Rücknahmepreis ist, und dann gibt es eben auch noch andere Fonds, bei denen der Ausgabepreis höher als der Rücknahmepreis ist.
Fonds mit einem Ausgabeaufschlag
Die Fonds mit Ausgabeaufschlag, bei denen also der Ausgabepreis höher als der Rücknahmepreis ist, werden auch als Classic-Fonds bezeichnet. In welchem Umfang der Ausgabepreis letztendlich höher als der Rücknahmepreis ist, wird von der Fondsgesellschaft bei jedem Fonds einzeln festgelegt. Vor allem der Aufwand in Form der Verwaltung und des Managements spielen eine wesentliche Rolle, wenn es um die Höhe des Ausgabeaufschlags geht. Bei den Rentenfonds liegt der Ausgabepreis meistens zwischen 1,5 und drei Prozent höher als der Rücknahmepreis, während die Differenz zwischen beiden Preisen bei den Aktienfonds durchaus im Bereich von bis zu 5,50 Prozent liegen kann. Zwar klingt eine Gebühr von bis zu 5,50 Prozent natürlich zunächst sehr hoch, aber dabei muss man auch bedenken, dass sich dieser Prozentsatz dann auf die Jahre verteilt. So wäre der Ausgabeaufschlag von 5,50 Prozent auf fünf Jahre umgerechnet dann „nur noch“ vergleichbar mit einer jährlichen Vertriebsgebühr von 1,10 Prozent.
Trading-Fonds oder Classic-Fonds wählen?
Wie kurz erwähnt, werden die offenen Fonds, bei denen der Ausgabepreis höher ist als der Rücknahmepreis, auch als Classic-Fonds bezeichnet. Eine Art Gegenteil, zumindest was die Art der Gebührenberechnung betrifft, sind die Trading-Fonds. Hier gibt es nämlich keinen Ausgabeaufschlag, sodass Ausgabe- und Rücknahmepreis identisch sind. Allerdings wird bei diesen Fonds dann statt des einmaligen Ausgabeaufschlages eine jährliche Vertriebsgebühr berechnet, die im Durchschnitt 0,75 bis 2,0 Prozent (pro Jahr) beträgt. Bezüglich des Gebührenmodells muss sich der Anleger also entscheiden, ob er lieber in einen Classic- oder in einen Trading-Fonds investieren möchte. Beim direkten Vergleich muss man dazu im Prinzip den einmaligen Ausgabeaufschlag auf die voraussichtliche Anlagedauer und aufs Jahr umrechnen. Nimmt man die zuvor angesprochenen 5,50 Prozent als Beispiel, dann würde die Gebühr auf fünf Jahre umgerechnet bei 1,10 Prozent im Jahr liegen. Umso länger man die Fondsanteile also hält, desto geringer wird der Ausgabeaufschlag aufs Jahr gerechnet betragen.