Riesterfonds

Seit mehreren Jahren können Arbeitnehmer die erhaltenen Riester-Zulagen auch im Zusammenhang mit einem Fondssparvertrag nutzen. Da jedoch bezüglich der Riesterfähigkeit das entsprechende Finanzprodukt, in diesem Fall also der Investmentfonds, verschiedene Voraussetzungen erfüllen muss, sind bei weitem nicht alle Fonds riesterfähig. All diejenigen Fonds, welche als riesterfähig angesehen werden, werden etwas salopp formuliert auch als Riesterfonds bezeichnet. Meistens handelt es sich dabei um Fonds, die eine Mischung zwischen Renten- und Aktienfonds darstellen und/oder zusätzlich noch verschiedene Maßnahmen zur Kapitalsicherung betreiben. Insofern sind praktisch alle Riesterfonds gleichzeitig auch Garantiefonds. Welche Besonderheiten die Riesterfonds aufweisen, soll im Folgenden etwas genauer erläutert werden, da diese Besonderheiten auch für den Anleger eine wichtige Entscheidungshilfe darstellen können.

Die Besonderheiten der Riesterfonds


Wie bereits kurz erwähnt, müssen Investmentfonds bzw. die mit dem Sparen in Zusammenhang stehenden Fondssparpläne verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um als Riesterfonds gelten zu können. Diese Voraussetzungen sind im Prinzip dann auch gleichzeitig die Besonderheiten, die ein solcher Riesterfonds aufzuweisen hat. Eine grundlegende Besonderheit besteht zum Beispiel darin, dass der Fonds eine Kapitalgarantie beinhalten muss. Das bedeutet, dem Anleger muss zugesichert werden, dass bei Fälligkeit des Fondssparplans mindestens noch das zuvor eingezahlte Kapital inklusive der erhaltenen Riester-Zulagen vorhanden ist. Eine weitere Anforderung, die an den riesterfähigen Fondssparplan gestellt wird ist, dass eine lebenslange Rente (Leibrente) gezahlt wird und diese Rentenzahlung nicht beginnen darf, bevor der Sparer sein 60. Lebensjahr vollendet hat. Zudem müssen die im Zusammenhang mit den Riesterfonds anfallenden Gebühren mindestens über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden.

Die Vor- und Nachteile der Riesterfonds


Wenn man sich für die Nutzung der Riester-Zulagen im Zuge eines Riesterfonds-Sparplans entscheidet, dann gibt es bezüglich dieser Entscheidung einen größeren Vorteil und einen oftmals auftretenden Nachteil zu beachten, wenn man die Riesterfonds mit einem „normalen“ Aktienfonds vergleicht, den man ohne Riester-Einbindung ebenfalls zum regelmäßigen Sparen nutzen könnte. Der wesentliche Vorteil der Riesterfonds besteht darin, dass das eingezahlte Kapital auf jeden Fall garantiert am Fälligkeitstermin noch zur Verfügung steht. Verluste sind also bei den Riesterfonds nicht zu befürchten, wie es bei „normalen“ Aktienfonds der Fall sein kann. Andererseits sind die Gebühren der Riesterfonds aufgrund verschiedener Strategien und Maßnahmen zu eben dieser Kapitalsicherung meistens höher als bei „normalen“ Aktienfonds. Dieser Aspekt ist natürlich als Nachteil zu berücksichtigen, weil sich dadurch die Rendite des Sparers verringert.