Auszahlplan

Bereits viele Anleger nutzen Fonds unter anderem auch dafür, um sich durch regelmäßiges Sparen ein Vermögen aufzubauen, nicht selten auch eine private Altersvorsorge. Nahezu jede Fondsgesellschaft bietet zu diesem Zweck die Nutzung so genannter Fondssparpläne an. Sind diese Sparverträge fällig, wird das vorhandene Kapital dann ausgezahlt, was durch den Verkauf der Fondsanteile geschieht, die sich im Bestand befinden. Es gibt alternativ aber auch die Möglichkeit, einen Auszahlplan zu nutzen. Dieser kann sich grundsätzlich entweder an einen Sparplan anschließen, oder auch unabhängig von einem vorherigen Fondssparplan genutzt werden. Vom Prinzip her ist der Auszahlplan ein umgekehrter Sparplan, denn der Anleger zahlt hier nicht regelmäßig Kapital ein, sondern bekommt regelmäßig Kapital aus diesem Auszahlplan heraus ausgezahlt. Es handelt sich also praktisch um einen Rentaplan.

Der Auszahlplan im Anschluss an den Fondssparplan


Viele Anleger nutzen inzwischen einen Fondssparplan, um sich, nicht selten auch unter Einbezug der Riester-Zulagen, eine private Altersvorsorge aufzubauen. Solch ein Fondssparplan, der auch als riesterfähig bezeichnet werden kann, beinhaltet praktisch schon automatisch einen Auszahlplan, der sich an die Fälligkeit des eigentlichen Fondssparplans anschließt. Denn um als riesterfähig zu gelten muss der Fondssparplan unter anderem die Voraussetzung erfüllen, dass nach der Fälligkeit keine Auszahlung des vorhandenen Kapitals in einer Summe erfolgt, sondern es muss eine Leibrente gezahlt werden. Natürlich kann ein solcher Auszahlplan sich ebenso an einen Fondssparplan anschließen, der ohne die Riester-Zulagen genutzt worden ist. Praktisch funktioniert der Auszahlplan dann so, dass der Anleger zunächst mit der Fondsgesellschaft vereinbart, welche Summe monatlich etwa ausgezahlt werden soll, und für welchen Zeitraum die Auszahlungen zukünftig ausreichen sollen. Im Folgenden wird dann monatlich eine bestimmte Anzahl von Fondsanteilen aus dem Bestand verkauft, sodass die gewünschte Kapitalsumme als eine Art Zusatzrente zur Verfügung steht.

Der Auszahlplan nach erfolgter Einmalzahlung


Manche Anleger haben bereits ein gewisses Kapitalvermögen angespart oder zum Beispiel aus einer Erbschaft heraus erhalten, und möchten dieses Kapital nun praktisch verrenten, also sich monatlich eine Summe X auszahlen lassen. Auch für diesen Zweck kann ein Auszahlplan im Fondsbereich genutzt werden. Der Anleger kauft in diesem Fall zum Beispiel für 50.000 Euro Anteile eines Rentenfonds, und in der Folge werden dann monatlich Anteile verkauft, sodass eine kontinuierliche Auszahlung erfolgen kann. Solche Auszahlpläne können selbstverständlich auch andere Fondsarten beinhalten, wie beispielsweise Immobilienfonds oder Aktienfonds. Wichtig ist dabei zu klären, über welche monatliche Summe der Anleger einerseits verfügen möchte, und über welchen Zeitraum die monatliche Zahlung erfolgen soll. Grundsätzlich gibt es den Auszahlplan in zwei Versionen, nämlich mit und ohne Kapitalverzehr. Soll die monatliche Auszahlung allerdings nur aus den Erträgen heraus erfolgen (ohne Kapitalverzehr), muss das vorhandene Kapital schon relativ hoch sein, damit nicht nur eine Auszahlung von monatlich beispielsweise 50 Euro zustande kommen kann.