Thesaurierende Fonds
Selbstverständlich gilt das Interesse des Anlegers beim Fonds-Investment dem Ertrag, der im Fondsbereich aus verschiedenen Teilen bestehen kann. Vorrangig gibt es zwei Ertragsvarianten, nämlich die Ausschüttung von Anteilen an Zinsen, Dividenden oder Mietzinsen bei Immobilienfonds, sowie natürlich die Wertsteigerung des einzelnen Fondsanteils. Generell ist es nicht so, dass jeder Fonds seine Erträge auch an den Anteileinhaber ausschüttet, sondern zum Teil werden die Anteile auch direkt wieder investiert. Aus dem Grunde teilt man die Fonds bezüglich der Ertragsverwendung auch in zwei große Gruppen ein, und zwar einerseits in die ausschüttenden Fonds und andererseits in die so genannten thesaurierenden Fonds. Generell können Erträge bei Fonds übrigens vor allem aus Zinsen und Dividendenteilen bestehen.
Die ausschüttenden Fonds
Vor einigen Jahren war es bezüglich der Kapitalertragssteuer noch von Bedeutung, ob ein Fonds seine Erträge ausgeschüttet hat oder direkt wieder angelegt hat. Heute ist diese Unterscheidung aus steuerlicher Sicht unerheblich geworden, da die Erträge stets im Zuge der Abgeltungssteuer zu versteuern sind, ob sie nun ausgeschüttet oder wieder angelegt werden. Bei den ausschüttenden Fonds ist es also so, dass meistens einmal im Jahr eine Ausschüttung des Ertrages an den Anleger stattfindet. Dabei wird im Prinzip zunächst ein Bruchteil des Anteils als Ertragswert berechnet und der Gegenwert wird dann in Euro auf einem Konto gutgeschrieben. Verglichen mit den thesaurierenden Fonds sind die ausschüttenden Fonds eher in der Minderheit.
Die thesaurierenden Fonds
Unter thesaurierenden Fonds versteht man solche offenen Investmentfonds, die Erträge nicht an den Anleger auszahlen, sondern diese auf direktem Wege wieder anlegen. Und zwar geschieht das auf die Art und Weise, dass auch hier zunächst der Ertragswert in Anteile bzw. Bruchteile eines Anteils umgerechnet wird. Diese Anteile bzw. Bruchteile bekommt der Anleger dann auf seinem Fondsdepot als Gutschrift. Somit erhält der Anleger keine Euro-Gutschrift, sondern der Ertrag wird von der Fondsgesellschaft sofort wieder in neue Anteile „umgewandelt“. Der Anleger bekommt dann also zum Beispiel 0,576 Anteile als Ertrag für seinen vorherigen Gesamtanteilsbestand gutgeschrieben.