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Arbeitslosenversicherung

Komplettiert wird das Sozialversicherungssystem in Deutschland schließlich noch mit der fünften Säule, der Arbeitslosenversicherung. Pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung sind alle Arbeitnehmer und auch Auszubildende. Selbständige habe seit einigen Jahren die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, und zwar im Zuge der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Die Höhe des Beitrages richtet sich auch bei dieser Säule der Sozialversicherung nach dem Einkommen des Arbeitnehmers. In den vergangenen fünf Jahren ist der Beitragssatz deutlich gesunken, was gerade für eine gesetzliche Versicherung sicherlich außergewöhnlich ist. Lag der Beitragssatz zum Beispiel im Jahre 2006 noch bei 6,5 Prozent, so hat er sich mit derzeit (2011) drei Prozent mehr als halbiert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen auch hier jeweils den halben Betrag.

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung


Die Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung besteht natürlich darin, im Falle einer Arbeitslosigkeit das nicht vorhandene Einkommen zu ersetzen. Allerdings wird das zuvor erhaltene Einkommen nicht zu 100 Prozent ersetzt, sondern nur zu rund zwei Dritteln. Die Basis für die exakte Berechnung des Arbeitslosengeldes I ist das in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit durchschnittlich erhaltene Monatseinkommen. Auch die Steuerklasse und Anzahl der Kinder beeinflussen die Höhe der Zahlung. Wer beispielsweise keine Kinder hat, in den westlichen Bundesländern lebt, in Steuerklasse I eingetragen war und ein Bruttoeinkommen von durchschnittlich 3.000 Euro hatte, der wird nach aktuellem Stand ein monatlichen ALG I von rund 1.100 Euro erhalten, was in etwa 36 Prozent des letzten Bruttoeinkommens und somit rund 60 bis 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens entspricht.

Für welche Dauer erhält man das Arbeitslosengeld I


Man unterscheidet übrigens auch im Zuge der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zwischen dem so genannten Arbeitslosengeld I (ALG I) und dem Arbeitslosengeld II, auch unter dem Begriff Hartz4 bekannt. Das ALG I wird nur über einen bestimmten maximalen Zeitraum gezahlt, anschließend wird die Zahlung von ALG II vorgenommen, sollte der Betroffene nach wie vor arbeitslos sein. Für gewöhnlich sagt man, dass man das ALG I für einen Zeitraum von einem Jahr bekommt, tatsächlich muss man bezüglich der Anspruchsdauer jedoch danach unterscheiden, wie alt der betroffene Versicherte ist. Auch die Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses spielt eine Rolle für die Bemessung der Anspruchsdauer. So hat man beispielsweise ab einem Alter von 57 Jahren und einer Dauer des Versicherungsverhältnisses innerhalb der so genannten Rahmenfrist von mindestens etwas mehr als fünf Jahren sogar einen Anspruch darauf, dass ALG I über einen Zeitraum von 960 Tagen zu erhalten, also mehr als zwei Jahre.