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Private Pflegezusatzversicherung

Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung kann der Verbraucher zusätzlich auch eine private Pflegezusatzversicherung als durchaus sinnvolle Ergänzung abschließen. Immer mehr Experten raten heutzutage sogar dazu, eine solche Zusatzversicherung abzuschließen, was auf die immer höheren Kosten im Bereich der Pflege zurückzuführen ist. Dass eine solche private Pflegezusatzversicherung im Bedarfsfall sehr nützlich sein kann, lässt sich am Vergleich der in der Praxis tatsächlich entstehenden Pflegekosten und den Leistungen vergleichen, die man aus der GPV (gesetzliche Pflegeversicherung) erhält. Selbst in Pflegestufe III, also in der schwersten Pflegestufe, beträgt die Leistung der GKV nur selten mehr als monatlich 2.000 Euro, die dann für die Unterbringung in einem Pflegeheim (vollstationäre Pflege) bezahlt werden. Nun verursacht ein solcher Platz im Pflegeheim jedoch Kosten von durchschnittlich mehr als 3.000 Euro im Monat, sodass hier ein Fehlbetrag von monatlich mindestens 1.000 Euro zustande kommt. Ohne private Pflegezusatzversicherung müsste der Pflegebedürftige die Differenz selbst zahlen.

Die private Pflegezusatzversicherung als Pflegekostenversicherung


Die private Pflegezusatzversicherung gibt es in zwei unterschiedlichen Variationen, nämlich zum einen als Pflegekostenversicherung und zum anderen kann man sich alternativ auch für eine Pflegetagegeldversicherung entscheiden. Beide Varianten richten die Höhe der Leistungen übrigens fast immer, genau wie es auch in der GPV der Fall ist, am Grad der Pflegebedürftigkeit, also an der Pflegestufe, aus. Bei der Pflegekostenversicherung besteht die Leistung darin, einen bestimmten Prozentsatz der anfallenden Kosten nach Abzug der Kostenübernahme durch die GPV zu übernehmen. Es wird hier also kein fester Tagessatz gezahlt, sondern es werden die im Einzelfall tatsächlich anfallenden Kosten zum Beispiel (inklusive der Leistung der GPV) zu 80 Prozent übernommen.

Die private Pflegezusatzversicherung als Pflegetagegeldversicherung


Die zweite Variante der privaten Pflegezusatzversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung. Hier erhält der Versicherte die vereinbarte Leistung nach einem anderen Prinzip, wenn man einen Vergleich zur zuvor angeführten Pflegekostenversicherung zieht. Und zwar ist es bei der Pflegetagegeldversicherung so, dass ein zuvor vertraglich vereinbarter fester Tagessatz, also ein Euro-Betrag, für jeden Tag gezahlt wird, an dem der Versicherte als pflegebedürftig in eine der drei bekannten Pflegestufen eingruppiert wird. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass man bei Pflegestufe I beispielsweise ein Pflegetagegeld von 30 Euro erhält, während man bei Stufe II täglich 50 Euro bekommen würde. Was der Pflegebedürftige dann letztendlich mit diesem erhaltenen Geld macht, das bleibt ihm selbst überlassen. Er kann davon zum Beispiel eine häusliche Pflegekraft bezahlen, er kann sich aber auch einen neuen Fernseher kaufen.