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Bauleistungsversicherung

Neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung gibt es noch eine weitere Versicherung, die einen Bauherren oder auch einen Bauunternehmer vor Schäden bzw. deren negativen finanziellen Auswirkungen schützen soll, nämlich die Bauleistungsversicherung. Die Bauleistungsversicherung wird alternativ auch als Bauwesenversicherung bzw. kurz als Bauversicherung bezeichnet und soll den Bauherren vor Schäden während der Bauphase schützen, die unvorhersehbar sind und auch nicht durch noch so große Sorgfalt vermieden werden könnten. Meistens sind das Schäden, die durch Vandalismus, also durch mutwillige Beschädigungen Dritter entstanden sind, oder um Schäden, die in den Bereich der Naturereignisse fallen. Dazu zählen als mögliche Schadensursachen beispielsweise Sturm, Hagel oder Hochwasser, was man auch als höhere Gewalt bezeichnet. Darüber hinaus sind meistens als dritte Hauptschadensart auch noch solche Schäden versichert, die den Baugrund betreffen sowie Fehler beim Baumaterial oder auch Konstruktionsfehler.
Zu beachten ist bei der Bauleistungsversicherung allerdings, dass Schäden durch Feuer, Brand und Explosion im Normalfall nicht abgesichert sind. Wenn man auch diese Schadenursachen versichern möchte, so muss man zu diesem Zweck eine Feuerrohbauversicherung abschließen, die auf alle Fälle ebenfalls empfehlenswert ist. Nach Ablauf der Bauphase kann diese Feuerrohbauversicherung dann meistens in eine Feuerversicherung bzw. in einer Gebäudeversicherung umgewandelt werden. Bezüglich der Laufzeit der Versicherung ist es bei der Bauleistungsversicherung so, dass diese im Prinzip mit der Bauzeit identisch ist. Mit der Bauzeit ist der Zeitraum gemeint, der mit den ersten Bauarbeiten auf dem versicherten Grundstück beginnt und mit der Fertigstellung des Rohbaus endet. Der anschließende Zeitraum, in welchem dann im Inneren des Gebäudes weitere Arbeiten durchgeführt werden, wird dann schon durch die „normale“ Gebäudeversicherung versichert.
Meistens beträgt die maximal mögliche Versicherungsdauer im Zuge der Bauleistungsversicherung zwischen 18 und 24 Monaten. Im Prinzip stellt die Bauleistungsversicherung eine Art Vollkasko-Schutz für den Neubau bzw. den entstehenden Neubau dar, der mit dem Schutz einer Vollkaskoversicherung für ein Fahrzeug zu vergleichen ist. Oftmals wird diese Versicherung dann noch mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung kombiniert, damit auch solche Schäden abgesichert sind, die durch Fahrlässigkeit oder Verletzung der Sorgfaltspflicht des Bauherren entstehen können. Man sollte natürlich zudem auf eine ausreichende Deckungssumme achten, beispielsweise bis zu 500.000 Euro. Was man übrigens über eine Bauleistungsversicherung nicht versichern kann sind Mängel am Bau, umgangssprachlich auch als Baupfusch bezeichnet. Denn hier muss der Bauunternehmer gegenüber dem Bauherren haften, und keine Versicherung wird diesen Schaden übernehmen, außer vielleicht die Haftpflicht des Bauunternehmers.