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Krankenhaustagegeldversicherung

Nicht zu verwechseln mit der Krankentagegeldversicherung ist die Krankenhaustagegeldversicherung, auch wenn sich beide Versicherungsarten sehr ähnlich sind. Die Krankenhaustagegeldversicherung ist sicherlich auch bei weitem nicht so „dringend“ erforderlich, wie es die Krankentagegeldversicherung beispielsweise bei Selbstständigen ist. Diese Krankentagegeldversicherung ist im Prinzip eine Versicherung, die keinen wirklichen Schaden absichert, weder finanzieller noch sonstiger Art, sondern die Versicherten schließen diese Zusatzversicherung meistens aus dem Grunde ab, um eine Art Entschädigung für den Krankenhausaufenthalt zu bekommen, der natürlich fast nie als angenehm empfunden wird. Dennoch kann die Krankenhaustagegeldversicherung für Selbständige und Freiberufler wiederum in Einzelfällen sehr wichtig werden, quasi als eine Art Notfallversicherung und auch als Alternative zur Krankentagegeldversicherung. Darauf wird im letzten Absatz noch etwas näher eingegangen.

Die Leistungen der Krankenhaustagegeldversicherung


Die Hauptleistung einer jeden Krankenhaustagegeldversicherung besteht darin, dass für jeden Tag, an dem sich der Versicherte in stationärer Behandlung befindet, ein zuvor vereinbarter Betrag über X Euro gezahlt wird. Wie bei der Krankentagegeldversicherung gilt auch hier, dass die Höhe der Leistung recht frei vereinbart werden kann. Üblich sind Krankenhaustagegelder zwischen 20 und 40 Euro am Tag. Der Beitrag zur Krankenhaustagegeldversicherung ist im Vergleich zum Beitrag für die Krankentagegeldversicherung deutlich geringer, was natürlich daran liegt, dass bei weitem nicht so viele Versicherte ins Krankenhaus müssen wie vorübergehend arbeitsunfähig werden. Das Krankenhaustagegeld wird übrigens meistens nur dann gezahlt, wenn der Aufenthalt bzw. die stationäre Behandlung eine medizinische Notwendigkeit haben. Wer sich hingegen einer Schönheitsoperation unterzieht, erhält kein Krankenhaustagegeld, es sei denn, diese Leistung ist separat vereinbart worden.

Krankenhaustagegeldversicherung oder Krankentagegeldversicherung?


Gerade weil die beiden Versicherungen sehr ähnliche Leistungen anbieten, stehen vor allem Selbständige nicht selten vor der Entscheidung, welche Krankenzusatzversicherung sie nutzen sollen. Lieber die preiswerterer Krankenhaustagegeldversicherung mit einer geringeren Absicherung oder lieber die etwas teurere Krankentagegeldversicherung, die dann aber auch bei jeder Arbeitsunfähigkeit zahlt und nicht nur bei stationären Behandlungen. Im Prinzip kann man die Krankenhaustagegeldversicherung als eine Art Notfallversicherung ansehen. Besonders dann, wenn man als Selbständiger oder Freiberufler vorwiegend von zu Hause aus arbeiten kann, sind viele Selbständige/Freiberufler der durchaus nachvollziehbaren Meinung, dass man auch bei einer Arbeitsunfähigkeit, bei der man als Angestellter nicht ins Büro fahren würde, dennoch etwas arbeiten kann, zumindest das Nötigste. Im Prinzip halten sich diese Personen also wirklich nur dann für arbeitsunfähig, wenn sie ins Krankenhaus müssen, also schwerer krank sind. Insofern kann die Krankenhaustagegeldversicherung durchaus in solchen Fällen eine günstige Alternative sein.