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Zahnzusatzversicherung

Eine der sinnvollsten und heute im gleichen Maße auch am häufigsten vom Verbraucher verwendete Zusatzversicherung im Krankenversicherungsbereich ist die Zahnzusatzversicherung. Zunächst muss grundsätzlich ein Missverständnis aus der Welt geschafft werden, das vielfach darin besteht, dass nicht wenige Verbraucher meinen, dass nur gesetzlich Krankenversicherte eine solche Zahnzusatzversicherung abschließen können. Zwar sind die gesetzlich Krankenversicherten natürlich die Hauptzielgruppe, da die Leistungen in der Sparte, was den Zahnbereich angeht, in manchen Teilen recht gering sind. Aber dennoch kann die Zahnzusatzversicherung auch für privat Krankenversicherte als Ergänzung zur Vollversicherung sinnvoll sein, wenn man einen Tarif hat, der wie die GKV auch nicht alle Kosten in der Sparte Zahnbehandlungen übernimmt.

Welche Leistungen weist die Zahnzusatzversicherung auf?


Wie schon am Namen abzuleiten, bietet die Zahnzusatzversicherung verschiedenen Leistungen in der Sparte Zahnbehandlungen an. Die meisten Verbraucher werden sich für diese Form der Krankenzusatzversicherung entscheiden, weil diese Versicherung einen großen Teil der Kosten für Zahnersatz übernimmt, die der Versicherte ansonsten als Differenz zu den Leistungen der GKV als Eigenanteil selbst tragen müsste. Je nach Tarif und gewähltem Anbieter kann diese Kostenübernahme zwischen 80 und 100 Prozent betragen. Dabei bedeutet eine Kostenübernahme von beispielsweise 90 Prozent aber nicht, dass die Zahnzusatzversicherung 90 Prozent der Gesamtkosten der Zahnersatzbehandlung übernimmt, sondern die Rechnung sieht anders aus. Bei der Erstattung wird zunächst immer zugrunde gelegt, dass die GKV beim Versicherten den höchstmöglichen Anteil der Kosten übernimmt, was zur Zeit 65 Prozent sind. Diese bekommt man übrigens nur dann, wenn das Bonusheft über mindestens zehn Jahre hinweg gepflegt war, man also mindestens einmal im Jahr beim Zahnarzt war. Andernfalls werden 60 oder auch nur 50 Prozent der Kosten übernommen. Diese angesprochenen 65 Prozent würde die Zahnzusatzversicherungen dann bis 90 Prozent aufstocken, sodass der Patient und Versicherte noch einen Eigenanteil von zehn Prozent zu tragen hätte.

Weitere Leistungen und Beitragshöhe


Neben dem Zahnersatz bietet die Zahnzusatzversicherung je nach Tarif noch weitere mögliche Leistungen. Das ist beispielsweise die Kostenübernahme bei höherwertigem Material, beispielsweise Keramik, während die GKV beispielsweise nur die einfachen Materialien übernimmt. Auch verschiedene Behandlungen im kieferorthopädischen Bereich können versichert werden. Die Höhe des Beitrages richtet sich im Prinzip nach drei Faktoren, nämlich nach dem Geschlecht des Versicherten, dessen Alter (Eintrittsalter) und nach dem gewählten Tarif. Zudem kann es bei zu vielen bestehenden Vorschäden der Fall sein, dass der Beitrag mit einem Risikozuschlag versehen wird. Berücksichtigen sollte man übrigens auch, dass es nach Vertragsabschluss meistens eine Wartezeit von drei oder sechs Monaten gibt. In diesem Zeitraum wird dann keine Leistung erfolgen, wenn man die Versicherung bereits in Anspruch nehmen möchte.