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Ausbildungsversicherung

Neben der „normalen“ Kapitallebensversicherung, die man zur finanziellen Absicherung der Familie im Todesfall oder als Tilgung für ein endfälliges Darlehen nutzt, gibt es auch noch einige speziellere Varianten dieser Versicherungsform, wie beispielsweise die Termfixversicherung. Diese Termfixversicherung ist eine Kapitallebensversicherung, die zu einem Termin X bzw. zu einem definierten Ereignis fällig wird, und nicht erst beispielsweise mit Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten. Ein solches Ereignis können beispielsweise eine Heirat oder ein Umzug ins Ausland sein. Ein weiteres, oftmals gewähltes Ereignis, ist die Ausbildung des Kindes. Daher spricht man auch von einer Ausbildungsversicherung, die eine Art der Termfixversicherung ist.
Eine solche Ausbildungsversicherung ist auch deshalb etwas ungewöhnlich für eine Kapitallebensversicherung, weil Versicherungsnehmer und Versicherter hier nicht ein und die selbe Person sind, wie es ansonsten bei einer Kapitallebensversicherung fast immer Praxis ist. Und zwar sieht die Konstruktion bei der Ausbildungsversicherung so aus, dass der Versicherungsnehmer im Normalfall ein Kind ist, während der Vater oder die Mutter hingegen Versicherte sind. Sinn und Zweck einer Ausbildungsversicherung ist, dass dem Kind bzw. dann dem jungen Erwachsenen mit Beginn der Ausbildung eine Kapitalsumme zur Verfügung steht, und zwar in Form der Auszahlung aus der Kapitallebensversicherung. Die Beiträge zur Versicherung zahlt allerdings im Normalfall der Vater oder die Mutter, und genau an dieser Stelle kommt dann der Faktor ins Spiel, dass Vater oder Mutter Versicherte sind. Denn die Leistung würde im Versicherungsfall, also wenn der Versicherte versterben sollte darin bestehen, dass die weiteren Beiträge von der Versicherung selbst übernommen werden, sodass dann zum geplanten Zeitpunkt die Auszahlung der Versicherung erfolgen kann.
Die Todesfallleistung besteht also bei der Ausbildungsversicherung nicht, wie es ansonsten bei einer Kapitallebensversicherung meistens des Fall ist, aus der Zahlung einer Versicherungssumme an einen im Todesfall des Versicherten Begünstigten, sondern ausschließlich in der Fortzahlung der Beiträge zur Versicherung. Die Ausbildungsversicherung kann also im Prinzip als ein versicherter Sparvertrag für das Kind genutzt werden, der dann fällig und ausgezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer eine Ausbildung beginnt. Im Normalfall wird das zwischen dem 18. und dem 20. Lebensjahr der Fall sein. Neben dieser Besonderheit funktioniert die Ausbildungsversicherung aber wie jede andere Variante der Kapitallebensversicherung auch. Es werden also die Beiträge vom Versicherer möglichst ertragreich angelegt, und dem Versicherungsnehmer fließen dann im Zuge der Kapitalansammlung Garantiezinsen und Überschussanteile zu, die dann bei Fälligkeit mit ausgezahlt werden.