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Wohngebäudeversicherung

Mindestens genauso wichtig wie die Hausratversicherung ist die Wohngebäudeversicherung, öfter auch kurz als Gebäudeversicherung bezeichnet. Allerdings müssen zum Beispiel Mieter im Gegensatz zur Hausratversicherung keine solche Wohngebäudeversicherung abschließen, da es hier nur um Schäden geht, die am Gebäude entstehen können. Solche Schäden am Gebäude sind in der Regel besonders kostspielig, weshalb die Wohngebäudeversicherung auch ausnahmslos jedem Eigentümer einer Immobilie, sowohl im privaten wie auch im gewerblichen Bereich, zu empfehlen ist. Ein wesentlicher Bestandteil der Wohngebäudeversicherung ist auch die Feuerversicherung, und zumindest diese wird im Prinzip als eine Art Pflichtversicherung auch von jeder Bank in Deutschland gefordert, wenn eine Immobilie mit einem Immobilienkredit finanziert werden soll. Aber neben dem Feuer bzw. Brand gibt es noch deutlich mehr mögliche Ursachen, die im Zuge der Wohngebäudeversicherung versichert sind.

Welche Schadensarten sind im Zuge der Wohngebäudeversicherung versichert?


Neben dem Feuer gibt es noch andere „Naturereignisse“, die im Rahmen der Wohngebäudeversicherung als mögliche Schadensursache versichert sind. Dazu gehören unter anderem Blitzeinschlag, Sturm, Hagel oder auch Überschwemmungen. Ferner können Schäden am Gebäude natürlich auch durch Fremde vorsätzlich verursacht werden, was man im Allgemeinen unter dem Begriff des Vandalismus zusammenfasst. Alle angesprochenen Schäden können von wenigen tausend Euro bis zur völligen Zerstörung der Immobilie führen, und somit deutlich bin in den sechs- oder siebenstelligen Bereich gehen. Insofern ist es sehr wichtig, bei der Wohngebäudeversicherung eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu wählen. Der Beitrag richtet sich dann vor allem nach dieser Versicherungssumme und auch Bauart und Lage des Gebäudes spielen durchaus eine Rolle.

Sind auch Schäden durch Naturkatastrophen versichert?


Besonders schlimm sind natürlich Schadensursachen, die von Hause aus einen sehr großen Schaden mit sich bringen. Allerdings sind gerade diese Schadenursachen in vielen Wohngebäudeversicherungen nicht eingeschlossen. Man spricht in dem Zusammenhang auch von den so genannten Elementarschäden. Damit sind Schäden gemeint, die vorwiegend durch Naturkatastrophen verursacht worden sind, wie zum Beispiel ein Vulkanausbruch, ein Erdrutsch, ein Erdbeben, flutartige Überschwemmungen oder Lawinen. Sinn macht es natürlich nur dann, solche Schadensursachen in den Vertrag zur Wohngebäudeversicherung mit einzuschließen, wenn man in einem gefährdeten Gebiet wohnt, da solche Elementarversicherungen nicht sehr günstig sind, wenn es überhaupt möglich ist, das jeweilige Risiko zu versichern. Denn Gebäude, die zum Beispiel in einem typischen Lawinengebiet stehen, werden nicht selten gar nicht mehr versichert.