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Reiseunfallversicherung

Manche Versicherungen decken automatisch auch Risiken auf Reisen ab, da sie ohnehin weltweit und zu jeder Zeit gültig sind. Dazu zählen die Privathaftpflichtversicherung und die private Unfallversicherung. Nun gibt es aber natürlich auch Verbraucher, die beispielsweise noch keine private Unfallversicherung besitzen und auch zukünftig keine solche Versicherung in Anspruch nehmen möchten. Dennoch möchten sich viele dieser Nicht-Versicherten dann zumindest im Urlaub gegen Unfallrisiken absichern, weil sie vielleicht auch die Gefahr als höher einstufen, wenn sie sich auf einer Reise befinden. Aus diesem Grunde wird die Reiseunfallversicherung angeboten. Die Reiseunfallversicherung ist im Prinzip eine ganz „normale“ private Unfallversicherung, die allerdings nur für einen befristeten Zeitraum gilt und sich zudem meistens von der Gültigkeit her auch nur auf das Zielland des Urlaubs bezieht.

Welche Leistungen beinhaltet die Reiseunfallversicherung?


Prinzipiell beinhaltet die Reiseunfallversicherung im Normalfall die gleichen Leistungen, die auch eine normale private Unfallversicherung beinhaltet. Die Grundleistung besteht also auch bei der Reiseunfallversicherung in der Zahlung einer Invaliditätssumme, wenn sich der Versicherte auf einer Reise durch einen Unfall schwerer verletzen sollte. Zudem können auch im Zuge der Reiseunfallversicherung noch weitere Zusatzleistungen vereinbart werden, wie beispielsweise die Zahlung einer Todesfallsumme oder einer Unfallrente, die man dann erhalten würde, wenn man aufgrund des Unfalls dauerhaft berufsunfähig werden sollte. Meistens beinhaltet eine Reiseunfallversicherung auch noch weitere Leistungen, wie beispielsweise die Kosten für Bergung des Fahrzeuges nach einem Unfall oder für die Überführung ins Heimatland.

Die Reiseunfallversicherung als Leistung einer Kreditkarte


Eine Reiseunfallversicherung muss man nicht immer separat abschließen, sondern man sollte sich zunächst einmal erkundigen, ob man eine solche Versicherung nicht ohnehin schon hat, vielleicht sogar ohne es zu wissen. Denn bei vielen Kreditkarten, vor allem bei höherwertigen Karten wie der Gold- oder Platin-Kreditkarte, ist eine solche Reiseunfallversicherung nicht selten bereits automatisch integriert. Was allerdings dann zu beachten ist ist, dass man natürlich die Leistungen nicht frei vereinbaren kann, sondern sich mit dem zufrieden geben müsste, was diese Unfallversicherung der Kreditkarte an Leistungen anbietet. Ferner gibt es bei der in Kreditkarten integrierten Unfallversicherung zwei Varianten, deren Unterscheidung auch sehr wichtig ist. Bei der einen Variante wird nämlich die Leistung immer dann fällig, wenn sich ein Unfall ereignet hat und der Versicherte entsprechende Verletzungen erlitten hat. Bei der anderen Variante ist die Leistungspflicht hingegen an eine Bedingung geknüpft, nämlich dass der Versicherte die Reise bzw. das genutzte Verkehrsmittel zuvor mit der Kreditkarte bezahlt hat. Und nur dann besteht auch ein gültiger Unfallschutz.