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Private Unfallversicherung

Als Arbeitnehmer ist man im Zuge eines Arbeitsunfalls bereits durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Allerdings greift diese gesetzliche UV nur dann, wenn der Unfall mit der beruflichen Tätigkeit verbunden entstanden ist. Das bedeutet konkret, dass man entweder am Arbeitsplatz selbst einen Unfall erleidet, oder auf dem Weg vom Arbeitsplatz nach Hause bzw. von Daheim zum Arbeitsplatz. Ereignet sich jedoch ein Unfall, der eben nicht verbunden mit der beruflichen Tätigkeit ist, so besteht kein Versicherungsschutz. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass man sich auch vor den finanziell negativen Auswirkungen eines Unfalls im privaten Bereich absichern kann, nämlich durch Nutzung einer privaten Unfallversicherung. Im Zuge dieser Versicherung wird im Schadensfall nicht geschaut, wo und wann sich der Unfall ereignet hat, da die private Unfallversicherung normalerweise rund um die Uhr und weltweit gilt.

Die Invaliditätsleistung als Kern der privaten Unfallversicherung (PUV)


Der Kern der privaten Unfallversicherung besteht darin, dass im Schadensfall eine Invaliditätsleistung erfolgt. Konkret ist das die Zahlung einer bestimmten Versicherungssumme, deren Höhe sich zum einen aus der vereinbarten Invaliditätsleistung ergibt und vor allem danach richtet, welche Art Verletzung vorhanden ist. In der Gliedertaxe sind ganz verschiedene Verletzungen als Unfallfolge mit einem bestimmten Prozentsatz bewertet. Verliert der Versicherte beispielsweise in Folge eines Unfalls seinen linken Zeigefinger, so kommt beispielsweise eine Auszahlung von 20 Prozent auf Basis der vereinbarten Invaliditätsleistung zur Auszahlung. Wäre eine generelle Invaliditätsleistung von beispielsweise 100.000 Euro vereinbart, würde der Versicherte also einen Betrag von 20.000 Euro erhalten.

Welche Leistungen beinhaltet die private Unfallversicherung noch?


Neben der angesprochenen Invaliditätsleistung können im Zuge der PUV noch weitere Leistungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherten vereinbart werden. Das ist beispielsweise häufig die Vereinbarung einer Todesfallleistung. In dem Fall wird dann die vereinbarte Todesfallsumme gezahlt, falls der Versicherte als Folge eines Unfalls versterben sollte. Meistens gilt hier eine Frist von sechs Monaten nach dem Unfallereignis. Ferner kann auch die Zahlung einer Unfallrente als weitere Leistung vereinbart werden. Diese Leistung ist im Prinzip mit der einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen, denn wird der Versicherte als Folge des Unfalls berufsunfähig, wird im Folgenden eine dauerhafte Unfallrente gezahlt. Meistens beinhaltet die private Unfallversicherung auch die Übernahme von Bergungskosten, eine Soforthilfe und einige weitere Zusatzleistungen, die verbunden mit dem aufgetretenen Unfall stehen.