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Reisegepäckversicherung

Eine weitere nützliche Reiseversicherung ist unter Umständen auch die Reisegepäckversicherung. Versichern kann man mit dieser Versicherung nicht nur das Gepäckstück als solches, welches man mit auf Reisen nimmt, sondern natürlich ist dann jeweils auch der im Gepäckstück befindliche Inhalt versichert. Es gibt im Prinzip zwei Hauptschadensarten, die hier versichert werden können, nämlich die Beschädigung bzw. die Zerstörung des Gepäckstückes und dessen Diebstahl. Meistens sind die Gepäckstücke allerdings nur bis zu einem Betrag X versichert, im Durchschnitt etwa bis 2.000 oder bis 5.000 Euro. Sind noch weitere Werte vorhanden, so muss man eine weitergehende Police wählen. Zudem gilt auch zu beachten, dass nicht alle mögliche Inhalte versichert werden. So scheiden Bargeld oder auch Goldmünzen meistens aus.

Welche Schadensursachen sind bei der Reisegepäckversicherung versichert?


Wie schon kurz angesprochen ist das Reisegepäck gegen zwei Schadensarten versichert, nämlich gegen eine Beschädigung des Gepäcks und gegen Diebstahl. Die Beschädigung bzw. Zerstörung kann dabei beispielsweise beim Transport und Verladen geschehen oder auch durch Umwelteinflüsse, ähnlich wie es bei der Kaskoversicherung beim Auto in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist. Bei Diebstahl wird die Leistung ebenfalls fällig, wobei es hier in den letzten Jahren vermehrt zu Streitfällen gekommen ist. Hauptsächlich geht es dabei darum, ob man sein Gepäckstück auch nur wenige Sekunden aus den Augen lassen darf oder nicht. Denn generell hat man als Versicherter natürlich auch eine gewisse Sorgfaltspflicht. Man darf sein Gepäck beispielsweise nicht über mehrere Minuten hinweg unbeaufsichtigt am Flughafen oder Bahnhof stehen lassen.

Ist eine Reisegepäckversicherung überhaupt notwendig?


Die Reisegepäckversicherung fällt durchaus in die Sparte derjenigen Versicherungen, über deren Sinn und Nutzen man vor dem Abschuss genauer nachdenken sollte. Zwar können, wie zuvor ausgeführt, Beschädigungen am Gepäck versichert werden, aber überlegt man dann, bei welcher Gelegenheit solche Schäden überhaupt entstehen können, kommt man mitunter zu der Erkenntnis, dass eine Reisegepäckversicherung eigentlich nicht selten eine unnötige Versicherung ist. Der Grund dafür ist der, dass Beschädigungen am Gepäck vor allem durch den Transport des jeweiligen Transportunternehmens verursacht werden. Das ist beispielsweise beim Verladen des Gepäcks auf dem Flughafen auf den Verladebändern öfter der Fall. Wird das Gepäck jedoch bei diesem Vorgang beschädigt, tritt fast immer die Versicherung des Transportunternehmens ein. Insofern wäre eine private Reisegepäckversicherung auf Seiten des Reisenden gar nicht notwendig. Und beim Risiko Diebstahl ist es so, dass man sein Gepäck ohnehin nicht aus den Augen lassen sollte/darf, und ein Diebstahl geschieht eben fast immer nur dann, wenn das Gepäck unbeaufsichtigt ist.