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Gesetzliche Pflegeversicherung

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung handelt es sich um die Versicherung aus dem Sozialversicherungs-Bereich, die noch am jüngsten ist. Eingeführt wurde die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) im Jahre 1995 vor allem deshalb, weil die steigenden Pflegekosten kaum noch von den betroffenen Bürgern, also den Pflegebedürftigen, alleine getragen werden konnten. Vom System her ist die GPV der gesetzlichen Krankenversicherung angeschlossen. Die GPV hat die Hauptaufgabe, die Kosten für die Pflege zu übernehmen, die ein Pflegebedürftiger entweder ambulant oder auch in schlimmeren Fällen auf stationärer Basis benötigt. Welche Kosten dann im Einzelfall übernommen werden, hängt maßgeblich von der Einstufung in eine der drei Pflegestufen ab.

Die Leistungen und die Pflegestufen


Man unterscheidet bei der GPV von den Leistungen her die Sach- und die Geldleistungen. Sachleistungen sind zum Beispiel die Kostenübernahme für einen Pflegeplatz im Heim, während ein Angehöriger, der den Pflegebedürftigen im Haushalt pflegt, das so genannte Pflegegeld als Geldleistung erhält. Wie hoch diese Leistungen jeweils sind, ist von der Einstufung in eine der drei Pflegestufen abhängig. Diese Einstufung wird auf der Basis einer Untersuchung des Pflegebedürftigen vorgenommen, die der medizinische Dienst der Krankenkassen vornimmt. Die geringste Pflegestufe ist die Pflegestufe I, in die Personen eingestuft werden, die einen erheblichen Pflegebedarf von täglich mindestens 90 Minuten haben. An dieser Beschreibung kann man bereits erkennen, dass es schon ein recht hohes Maß an Pflegebedürftigkeit bedarf, um überhaupt in die niedrigste Pflegestufe eingruppiert zu werden. In die Pflegestufe II werden schwer pflegebedürftige Personen mit einem Pflegebedarf von täglich mindestens drei Stunden eingestuft, während in die Pflegestufe III ausschließlich schwerst pflegebedürftige Personen mit einem Bedarf von mindestens fünf Stunden am Tag eingestuft werden.

Leistungen und Beiträge


Auf Basis der jeweiligen Pflegestufe werden dann von der gesetzlichen Pflegeversicherung die entsprechenden Leistungen erbracht. So erhält man zum Beispiel in der Pflegestufe I bei einer häuslichen Pflege durch Angehörige monatlich 225 Euro. Ein ambulanter Pflegedienst würde in dieser Stufe 440 Euro bekommen und für eine Pflege im Heim würden monatlich bis zu 660 Euro gezahlt werden. Die Leistungen reichen bis zu einem Höchstsatz von 2.265 Euro für eine stationäre Pflege in Pflegestufe III (alle Daten Stand 2011). Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung basiert wie schon der Beitrag zur GKV auf dem Einkommen des Bürgers. Der Satz beträgt aktuell (2011) 1,95 Prozent, wobei der Arbeitgeber wiederum die Hälfte beisteuert. Kinderlose müssen einen Aufschlag von 0,25 Prozent zahlen, sodass der Beitrag hier dann bei 2,20 Prozent liegt.