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Insassenunfallversicherung

Eine weitere, allerdings nicht sehr häufig genutzte, Versicherungsart aus dem Bereich der Kfz-Versicherung ist die Insassenunfallversicherung. Die Insassenunfallversicherung ist dabei eine spezielle Unfallversicherung, die einen sehr begrenzten Leistungsbereich hat. Und zwar besteht die Leistung darin, dass eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme dann gezahlt wird, wenn die Insassen im versicherten Fahrzeug durch einen Unfall verletzt werden. Es gibt im Zuge der Insassenunfallversicherung generell zwei Versicherungsvarianten, die sich danach unterscheiden, welcher Insasse im Versicherungsfall versichert ist bzw. welche Versicherungssumme dieser erhält. Und zwar ist hier zwischen dem so genannten Platzsystem und dem Pauschalsystem zu unterschieden. Dabei ist das Pauschalsystem die mit Abstand am häufigsten gewählte Variante der Insassenunfallversicherung.

Platzsystem und Pauschalsystem


Beim Pauschalsystem ist es nämlich so, dass alle Plätze im Fahrzeug pauschal mit einem bestimmten Betrag versichert sind, also auch alle im Fahrzeug befindlichen Insassen. Angenommen, die Versicherungssumme beträgt pauschal 80.000 Euro. Wenn das Fahrzeug nun mit vier Insassen besetzt einen Unfall haben würde, dann würde jede Person einen Betrag von 20.000 Euro erhalten. Die Versicherungssumme wird also durch die Anzahl der am Unfall als Insassen beteiligten Personen dividiert. Beim zweiten System, dem Platzsystem, verhält es sich allerdings etwas anders. Dieses System beinhaltet nämlich, dass die verschiedenen Plätze des Fahrzeuges einzeln versichert werden. So wird beispielsweise für den Fahrerplatz eine besonders hohe Versicherungssumme von zum Beispiel 100.000 Euro abgeschlossen, während der Beifahrerplatz nur mit 50.000 Euro versichert ist. Zu beachten ist bei dieser Art der Insassenunfallversicherung, dass im Beispielfall zum Beispiel Insassen, die auf der Rückbank sitzen würden, gar nicht versichert wären.

Insassenunfallversicherung oft als überflüssig bezeichnet


Wenn man viele Experten nach den überflüssigsten Versicherungen überhaupt fragt, dann wird die Insassenunfallversicherung relativ häufig genannt. Der Grund besteht darin, dass der Versicherungsgegenstand, also das versicherte Risiko, in nahezu 90 Prozent aller Fälle bereits durch andere Versicherungen abgedeckt ist. Das sind zum Beispiel die private Unfallversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung. So gilt zum Beispiel die private Unfallversicherung für alle Lebensbereiche. Somit würde diese Versicherung auch eintreten, wenn sich ein Autounfall ereignen würde. Wenn also die Insassen im Fahrzeug ohnehin bereits eine private Unfallversicherung nutzen, wäre die Insassenunfallversicherung überflüssig. Zudem ist in 50 Prozent aller Unfälle nicht der Fahrer, sondern der Unfallgegner Schuld. Auch in diesem Fall wäre die Insassenunfallversicherung überflüssig, weil die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers die Schadensregulierung übernehme würde, auch was etwaige Personenschäden betrifft.