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Privathaftpflichtversicherung

Die wohl wichtigste private Versicherung ist eindeutig die private Haftpflichtversicherung, auch kurz als Privathaftpflicht bezeichnet. Jeder Bürger sollte eine solche Versicherung besitzen, wobei Kinder hier bei den Eltern kostenfrei mitversichert werden können. Die Privathaftpflicht kommt für diejenigen Schäden auf, die von der versicherten Person schuldhaft verursacht worden sind. Dabei können die verursachten Schäden an Sachen, an anderen Personen oder auch an deren Vermögen entstanden sein. Man spricht daher auch von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Das Schadenspotenzial ist bei dieser Versicherung sehr groß, daher auch die große Bedeutung. Denn im Alltag lauern im Prinzip überall Gefahren, sodass ein Schaden sehr schnell entstehen kann.

Die Aufgaben der Privathaftpflicht


Wie jede andere Haftpflichtversicherung auch, so nimmt auch die Privathaftpflichtversicherung vor allem zwei Aufgaben wahr. Die erste Aufgabe besteht im Zuge eines Schadensfalls stets darin zu prüfen, ob der Geschädigte auch wirklich berechtigte Ansprüche gegen den Versicherten vorweisen kann. Es wird also seitens des Versicherers geprüft, ob der Versicherte überhaupt Schuld an dem verursachten Schaden hat. Sollte die Schuld eindeutig dargelegt worden sein, so zahlt die Haftpflicht übrigens auch dann an den Geschädigten, falls der Versicherte vorsätzlich gehandelt haben sollte. Im Innenverhältnis wird der Versicherte dann allerdings in Regress genommen. Die zweite Hauptaufgabe der Privathaftpflicht ist dann natürlich die Schadensregulierung, falls wie zuvor beschrieben eindeutig geklärt ist, dass der Versicherte schuldhaft gehandelt hat. Der Schaden wird jedoch nur bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme reguliert. Hier sollte man möglichst hohe Summen vereinbaren, wie zum Beispiel für Personen- und Sachschäden fünf oder zehn Millionen Euro, und gerade auch unbegrenzte Deckungssummen sind durchaus zu empfehlen.

Welche Arten von Schäden sind versichert?


Es gibt eine Vielzahl von möglichen Schadensursachen, die mittels der Privathaftpflicht abgedeckt sind. Stolpert der Versicherte zum Beispiel als Fußgänger und wird durch das ausweichende Auto ein Unfall verursacht, übernimmt die Haftpflicht den Schaden. Auch wenn man im berühmten Porzellanladen versehentlich etwas zerstört, tritt die Haftpflicht ein. Neben den „normalen“ stets im Vertrag enthaltenen und versicherten Schadensursachen, können noch weitere Schadensarten versichert werden, was dann allerdings meistens als separate Klausel der Fall ist. Zu diesen möglichen Erweiterungen/Ergänzungen des Versicherungsschutzes zählen zum Beispiel die Ausfalldeckung (Forderungsausfall-Versicherung), die Deckung für nicht deliktfähige Kinder als Schadensverursacher, die Mietsachschäden oder die so genannten Gefälligkeitsschäden. Trotz der enormen Bedeutung der Privathaftpflichtversicherung besitzen hierzulande übrigens gerade mal zwei Drittel aller Bürger diese Versicherung.