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Teilkaskoversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert bekanntlich nur solche Schäden, die vom Versicherten schuldhaft an fremden Fahrzeugen oder deren Insassen verursacht wurden. Was aber ist mit einem Schaden, den der Versicherte am eigenen Fahrzeug verursacht hat oder der zum Beispiel durch einen Steinschlag am eigenen Auto entstanden ist? Wer auch solche Schäden versichern möchte, muss sich für eine Kaskoversicherung entscheiden. Eine solche Kaskoversicherung wird auf dem Markt in zwei verschiedenen Varianten angeboten, nämlich als Teilkaskoversicherung und als Vollkaskoversicherung mit einem noch etwas größeren Leistungsumfang. Wie zuvor kurz angeklungen, übernimmt die Teilkaskoversicherung, auch kurz als Teilkasko bezeichnet, diejenigen Schäden, die am Fahrzeug des Versicherten vorhanden sind.

Welche Schäden übernimmt die Teilkasko?


Die Teilkaskoversicherung übernimmt zwar die Kosten für die Regulierung von Schäden, die am versicherten Fahrzeug bestehen, aber nicht alle Schadensursachen sind auch im Zuge der Teilkasko versichert. Reguliert werden Schäden jedoch dann, wenn ein Sturm, Hagel, ein Brand, ein Blitzschlag oder eine Steinschlag die Ursache waren. Ferner tritt die Teilkasko auch dann mit der vereinbarten Leistung ein, wenn das Fahrzeug durch einen Diebstahl oder einen Einbruchdiebstahl beschäftigt worden ist. Auch bei einem Zusammenstoß mit dem so genannten Haarwild (vor allem Rehe, Hirsche und Wildschweine) reguliert die Teilkasko den Schaden, Gleiches gilt für die Folgeschäden eines Marderbisses. Je nach Vertrag werden teilweise auch solche Fahrzeugschäden reguliert, die in Folge eines Kurzschlusses in der Elektronik entstanden sind.

Wie hoch sind die Beiträge und wie werden sie berechnet?


Ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, so berechnen die Versicherer auch den Beitrag zur Teilkaskoversicherung auf der Grundlage verschiedener Daten zum Fahrzeug und zum Versicherten. Die Höhe der Deckungssumme, für die sich der Versicherte natürlich generell auch entscheiden muss, ist da noch der unerheblichste Faktor. Deutlich mehr Einfluss auf den Beitrag nehmen die Typ- und Regionalklasse des Fahrzeuges. Eine Schadenfreiheitsklasse gibt es bei der Teilkasko nicht, was aber auch positiv für den Versicherten zur Folge hat, dass er nach einem Schaden keinen höheren Beitrag als zuvor zahlen muss. Neben den genannten Daten wirken sich meistens auch Fahrpraxis, Unterstellort des Fahrzeuges bei Nacht und Anzahl der Personen aus, die das Fahrzeug für gewöhnlich nutzen.