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Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine andere Person, Ihre Angelegenheiten verbindlich für den Fall vorzunehmen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können.

Wieso braucht man eine Vorsorgevollmacht?


Mit einer Vorsorgevollmacht beugen Sie einem komplizierten und teuren gerichtlichen Betreuungsverfahren zur Einsetzung eines Betreuers vor. Denn ein Betreuer wird immer dann nicht erforderlich, wenn ein durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigter die gleichen Aufgaben wie ein Betreuer wahrnehmen kann.
Viele Menschen denken, dass ihre Kinder, Eltern, andere Angehörige oder Ihr Ehegatte im Ernstfall für sie handeln können, wenn Ihnen das selbst nicht mehr möglich ist. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum! Eine volljährige Person hat keinen automatischen Vertreter. Aus diesem Grund ist eine Vorsorgevollmacht für alle Erwachsenen von elementarer Bedeutung.
Ohne Vorsorgevollmacht wird es in der Regel zu Problemen kommen beispielsweise bei Abschluss oder Kündigung von Verträgen, bei Antragsstellung und Verhandlung mit Behörden und Ämtern sowie gegenüber Krankenhäusern und Ärzten bei der Entscheidung zu Heilbehandlungen oder operativen Eingriffen, wenn die betroffene Person nicht mehr selbst zustimmen kann.
Ohne Vorsorgevollmacht muss eine Betreuung durch ein Gericht eingerichtet werden. Solch ein gerichtliches Betreuungsverfahren ist mühsam und darüber hinaus auch teuer. Denn es beinhaltet eine Anhörung vor Gericht sowie ein ärztliches oder psychiatrisches Gutachten zum eigenen Zustand.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht inhaltlich?


Gegenstand der Vorsorgevollmacht sind typischerweise sowohl persönliche Angelegenheiten der Gesundheitssorge (z.B. Entscheidungsbefugnis über medizinische Behandlungen) als auch wirtschaftliche und rechtliche Regelungen (z.B. Befugnis zu Vertragsschlüssen und Bankgeschäften).

Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht


In einer Vorsorgevollmacht werden im Unterschied zu einer Generalvollmacht bestimmte rechtliche Befugnisse geregelt, für die eine Generalvollmacht allein nicht ausreicht. Zu raten ist allerdings, eine Generalvollmacht in eine Vorsorgevollmacht zu integrieren. Damit kann man wirksam zum Ausdruck bringen, dass der Vertreter dazu befugt ist, für sämtliche Angelegenheiten entscheidungsbefugt zu sein.

Vorsorgevollmacht - Formale Voraussetzungen


Um eine Vorsorgevollmacht wirksam zu erstellen, müssen Sie volljährig und voll geschäftsfähig sein.
Die Vorsorgevollmacht müssen Sie grundsätzlich weder von einem Notar noch einer anderen Person bestätigen lassen. Zum Notar müssen Sie nur, wenn Sie bestimmte ausgewählte Befugnisse in die Vorsorgevollmacht einschließen, bei denen das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt wie z.B. Immobiliengeschäften oder die Aufnahme von Darlehen.

Der Bevollmächtigte


Die wichtigste Voraussetzung für die Bestellung eines Bevollmächtigten ist, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person Ihr uneingeschränktes Vertrauen besitzen sollte. Der Bevollmächtigte wird Zugang zu Ihren ganz persönlichen Bereichen erhalten und hat die ihm übertragenen weitreichenden Befugnisse verantwortungsvoll und zu Ihrem Wohl wahrzunehmen.
Als Bevollmächtigte kommen nur volljährige und voll geschäftsfähige Personen in Frage und es ist möglich, in der Vorsorgevollmacht mehrere Bevollmächtigte einzusetzen. Die Einsetzung mehrerer Bevollmächtigter beherbergt jedoch ein hohes Konfliktpotential unter den Vertretern selbst und dies lässt sich mit nur einem Bevollmächtigten verhindern.
Der Bevollmächtigte hat das Recht, die Vorsorgevollmacht zu kündigen. Er ist nicht verpflichtet, diese Aufgabe unbegrenzt zu übernehmen. Sie sollten für den Fall des Ausfalls Ihres Bevollmächtigten im Ernstfall vorsorgen (z.B. auch wegen Krankheit, Umzug). Nehmen Sie daher zur Sicherheit eine weitere Vertrauensperson als Ersatzbevollmächtigten in Ihre Vorsorgevollmacht mit auf.

Wo erhalte ich eine Vorsorgevollmacht?


Erstellen Sie zum Beispiel bei Patientenverfügung Plus.de Ihre Vorsorgevollmacht, dem zentralen Vorsorgeportal für die rechtliche Vorsorge. Sie erhalten bei uns alle Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, u.a.) als Komplettpaket, das Sie in der Zukunft auf Ihre Bedürfnisse anpassen können. Zudem können Sie Ihre Dokumente bei uns hinterlegen, damit sie stets abrufbar sind.