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Berufshaftpflichtversicherung

Mit dem Eintritt in die Selbständigkeit gibt es auch im Finanz- und Versicherungsbereich einige neue Aspekte zu berücksichtigen, die als Arbeitnehmer noch unwichtig gewesen sind. So muss man sich zum Beispiel mit Versicherungen beschäftigen, die ausschließlich für Selbständige und Freiberufler interessant sind. Dazu gehört neben einigen anderen Versicherungsarten auch die Berufshaftpflichtversicherung. Es handelt sich hier um eine spezielle Haftpflichtversicherung, die man dann abschließen sollte, wenn man einen bestimmten Beruf ausübt, um dort bestehende Gefahren und finanzielle Risiken abzusichern. Der Schutz dieser Versicherung bezieht sich also auf die berufliche Tätigkeit des Versicherten und nicht auf dessen privaten Bereich, wie es zum Beispiel bei der Privathaftpflicht der Fall wäre.

In welchem Beruf sollte man eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?


Es gibt sogar einige Ausführende bestimmter Berufe, die per Gesetz dazu verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dazu zählen unter anderem der Anwalt, der Architekt und auch Treuhänder sind in der Regel dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu besitzen. Darüber hinaus ist diese Versicherung aber auch noch für andere Berufsarten sinnvoll, wie zum Beispiel für Ärzte, Ingenieure, Gutachter, Vermögensberater oder verschiedene andere Tätigkeiten, die vor allem im Dienstleistungssektor angesiedelt sind. Abzugrenzen ist die Berufshaftpflichtversicherung von der Betriebshaftpflichtversicherung. Denn während diese Versicherung ausschließlich Schäden reguliert, die aufgrund der allgemeinen betrieblichen Tätigkeit als Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstanden sind, beinhaltet der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung noch die speziellen Risiken, die gerade in dem versicherten Beruf auftreten können.

Beispielfälle für einen durch die Berufshaftpflichtversicherung versicherten Schaden


Bei vielen Schäden, die letztendlich durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind, handelt es sich um einen Schaden am Vermögen des Geschädigten. Macht zum Beispiel ein Architekt ein Fehler bei der Berechnung der Maße eines Gebäudes, und müssen daher Teile des bereits erstellten Gebäudes wieder abgerissen werden, entsteht ein erheblicher Vermögensschaden, der jedoch durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt wird. Auch wenn zum Beispiel der Anwalt oder Notar eine wichtige Klausel übersieht, die dann später zu einem finanziellen Nachteil des Mandanten führt, würde in solch einem Fall die Berufshaftpflichtversicherung eintreten. Das gilt übrigens auch bei Diagnose- oder Behandlungsfehlern von Ärzten, falls diese eindeutig nachweisbar sind. Auch für einige andere Freiberufler, wie zum Beispiel Journalisten oder Künstler, ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung überlegenswert.