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Krankenhauszusatzversicherung

Glaubt man verschiedenen Medienberichten, dann werden die Behandlungen im Krankenhaus immer schlechter. Das betrifft nicht unbedingt die Operationen und Behandlungen als solche, sondern die Pflege und Betreuung des Patienten. Denn immer mehr Ärzte und auch das Pflegepersonal sind überlastet und haben weniger Zeit für den Patienten. Es gibt auch für diesen Bereich eine Krankenzusatzversicherung, welche die Situation für den Versicherten meistens etwas verbessern kann, auch wenn natürlich zu den „offiziellen“ Leistungen dieser Versicherung nicht gehört, dass sich Ärzte und Krankenschwestern mehr um den Versicherten kümmern, auch wenn es dann in der Praxis nicht selten dennoch so ist. Die Rede ist von der Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen, also in einem Krankenhaus, in einer Klinik und meistens auch in einem Reha-Zentrum, die kurz auch als Krankenhauszusatzversicherung bezeichnet wird.

Die Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung


Die Krankenhauszusatzversicherung beinhaltet meistens zwei Hauptleistungen. Die erste Hauptleistung betrifft die Unterbringung des Versicherten im Krankenhaus. Normalerweise werden gesetzlich Krankenversicherte in Mehrbettzimmern untergebracht, also in Zimmern mit drei, vier oder noch mehr Patienten. Bei der Krankenhauszusatzversicherung ist es hingegen so, dass eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer erfolgt, je nachdem, welche Unterbringung der gewählte Tarif dann im Einzelnen vorsieht. Die zweite Hauptleistung besteht im Normalfall in der Chefarztbehandlung. Auch hier muss man differenzieren, was diese „Behandlung“ genau beinhaltet bzw. wie weit diese geht. Das kann von der bloßen täglichen Visite anfangen und soweit reichen, dass man auch vom Chefarzt operiert wird und dieser auch die gesamte Nachbehandlung übernimmt.

Die Beitragshöhe zur Krankenhauszusatzversicherung


Von Kritikern wird die Krankenhauszusatzversicherung mitunter auch als eine Luxusversicherung bezeichnet, denn im Prinzip werden zwar Leistungen erbracht, die aber im Prinzip aus medizinischer und auch aus finanzieller Sicht keine belegbaren Vorteile bieten. Bei der Zahnzusatzversicherung ist die Bedeutung beispielsweise eindeutig so, dass man durch die Versicherung Kosten einsparen kann. Auch bei der Augenversicherung ist das der Fall, zudem man hier eine medizinisch sinnvolle Leistung erhält, die man ohne diese Zusatzversicherung nicht bekommen würde. Beide Faktoren treffen auf die Krankenhauszusatzversicherung in dem Sinne nicht zu. Denn weder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer noch die Chefarztbehandlung bringen nachweisbare Vorteile. Dennoch „gönnen“ sich viele Verbraucher diesen Luxus, denn es wird von vielen Menschen einfach als angenehmer empfunden, wenn man statt mit noch drei anderen Patienten nur zu Zweit in einem Zimmer liegt. Die Kosten für eine solche Krankenhauszusatzversicherung sind dementsprechend nicht gerade gering, denn je nach Tarif und Inhalt kann man mit monatlich zwischen 20 und 60 Euro rechnen.