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Auslandskrankenversicherung

Neben einer Reihe von Versicherungen, die man das gesamte Jahr über nutzen kann, gibt es auch noch einige Versicherungen, die man nur phasenweise benötigt, nämlich in bestimmten vorübergehenden Situationen. Zu diesen Versicherungen zählen vor allem auch die Reiseversicherungen. Eine sehr wichtige Reiseversicherung ist die Auslandskrankenversicherung, die man im Prinzip als ins Ausland Reisender immer abschließen sollte, falls man grundsätzlich gesetzlich krankenversichert ist. Zwar ist es so, dass die „normale“ GKV auch im Ausland gültig ist, aber dennoch kann die Auslandskrankenversicherung sehr sinnvoll sein, weil diese auch Kosten übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. Wählen kann man bei der Auslandskrankenversicherung zwischen einer Jahrespolice und einer Tagespolice, die dann für einen selbst festgelegten Zeitraum zwischen einem Tag und meistens bis zu sechs Wochen gilt.

Welche Leistungen beinhaltet die Auslandskrankenversicherung?


Prinzipiell ist die Auslandskrankenversicherung vor allen Dingen dann wichtig, falls Sie sich in einem Land außerhalb der Europäischen Union aufhalten. Aber auch in Staaten der EU kann das Vorhandensein der Versicherung durchaus nützlich sein. Eine wesentliche Leistung der Versicherung besteht darin, die Kosten für Behandlungen zu übernehmen, die im Ausland aus medizinischen Gründen durchgeführt wurden, und zumindest in Teilen von den Kosten her nicht von der GKV übernommen werden. Darüber hinaus gibt es noch weitere Leistungen, die die Auslandskrankenversicherung beinhalten kann. Das kann beispielsweise die Kostenübernahme des Rücktransportes in die Heimat sein, das können auch Bergungskosten in Folge eines Unfalls sein und noch weitere individuelle Leistungen können vereinbart werden.

Wann greift die Auslandskrankenversicherung?


Wenn die GKV grundsätzlich weltweit gilt, dann fragt man sich natürlich, warum man dann eine Auslandskrankenversicherung benötigt. Diese Frage lässt sich durch das folgende Beispiel aus der Praxis beantworten. Herr Mustermax fährt mit seiner Familie in den Winterurlaub nach Kanada zum Skifahren. Auf der Skipiste zieht er sich bei einem Unfall einen Bruch des Schienbeins zu und muss im Krankenhaus operiert werden. Die Behandlungskosten werden so abgerechnet, als wäre Herr Mustermax privat versichert, weil er sich in einem Nicht-EU-Staat befindet. Aber Herr Mustermax geht natürlich davon aus, dass er die Kosten von seiner Krankenkasse zurückerhält, denn schließlich ist das eine auch in Deutschland völlig übliche und dringend notwendige Behandlung. Die Operation samt Krankenhausaufenthalt hat übrigens umgerechnet 6.500 Euro gekostet. Wieder zu Hauses angekommen erhält Herr Mustermax nach einer Woche die Nachricht seiner Krankenkasse, dass insgesamt nur mit einer Kostenerstattung von 4.800 Euro zu rechnen ist, weil dieser Betrag in Deutschland für die gleiche Behandlung angesetzt wird. Ohne Auslandskrankenversicherung müsste Herr Mustermax also 1.700 Euro selbst zahlen.