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Krankentagegeldversicherung

Eine Krankenzusatzversicherung, die in erster Linie für selbständig und freiberuflich tätige Verbraucher sehr sinnvoll sein kann, ist die Krankentagegeldversicherung. Um die Bedeutung dieser Versicherung zu verstehen ist es hilfreich zu wissen, was bei einem „normalen“ Angestellten vom Lohn her passiert, wenn dieser vorübergehend arbeitsunfähig ist. Beim normalen Arbeitnehmer gibt es nämlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sollte der Arbeitnehmer also krank geschrieben sein, bekommt er zunächst über einen Zeitraum von sechs Wochen hinweg vom Arbeitgeber dennoch den vollen Lohn weiter gezahlt. Ab der siebten Krankheitswoche wäre es dann so, dass die Krankenkasse die Fortzahlung des Lohns übernehmen würde, es würde in dem Fall dann ein Krankengeld von rund 66 Prozent des Nettolohns gezahlt werden. Bei Selbständigen und Freiberuflern gibt es diese Absicherung hingegen nicht. Diese Verbraucher bekommen ohne separate Versicherung ab dem ersten Tag der Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit keinerlei Leistungen mehr. Und daher kann die Krankentagegeldversicherung hier sogar die Existenz sichern.

Die Leistungen der Krankentagegeldversicherung


Zwar kann man als ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Selbständige im Zuge der GKV auch ein Krankengeld vereinbaren, dieses gilt jedoch erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Insofern würde der Selbständige die ersten sechs Wochen der Erkrankung keine Einnahmen haben. Die Leistung der Krankentagegeldversicherung besteht daher auch darin, für jeden Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit einen bestimmten Betrag zu zahlen, das Krankentagegeld, welcher vorher zwischen dem Versicherten und dem Versicherer vereinbart worden ist. Die Höhe des Krankentagegeldes kann dabei recht frei vereinbart werden und sollte sich, auf einen Tag herunter gerechnet, am Einkommen orientieren. Wer also beispielsweise im Monate Einnahmen (netto) von rund 2.000 Euro erzielt, der sollte ein Krankentagegeld von rund 60 Euro am Tag vereinbaren.

Ab wann wird das Krankentagegeld bezahlt?


Neben der Vereinbarung, welche Höhe das Krankentagegeld haben soll, muss der Versicherte sich auch noch entscheiden, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld überhaupt gezahlt werden soll. Dabei ist zu beachten, dass der Beitrag zur Versicherung natürlich umso höher wird, desto eher später im Leistungsfall mit der Zahlung des Krankentagegeldes begonnen wird. Meistens werden von den Versicherungen hier drei mögliche „Startpunkte“ zur Auswahl angeboten, nämlich die Zahlung des Krankentagegeldes ab dem 43. Krankheitstag, entsprechend des gesetzlichen Krankengeldes, schon ab dem 22. Krankheitstag (nach drei Wochen) oder auch schon ab dem ersten Krankheitstag, was dann für den Versicherten vom Beitrag her natürlich die teuerste Variante ist.