• kostenlos & unverbindlich
  • großer Marktvergleich
  • Unabhängig

Gesetzliche Krankenversicherung

Die zweite tragende Säule des Sozialversicherungssystems ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung die gesetzliche Krankenversicherung. Auch hier handelt es sich um eine Pflichtversicherung, in die zunächst einmal jeder Arbeitnehmer einzahlen muss, wie es auch bei der GRV der Fall ist. Nur wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze überschreiten sollte, die so bezeichnete Versicherungspflichtgrenze, kann der Verbraucher aus der GKV „austreten“ und sich dann alternativ privat krankenversichern. Alle Arbeitnehmer sind bis zum Überschreiten der Versicherungsgrenze in der GKV pflichtversichert, während sich Selbständige, Beamte oder Studenten stets zwischen den zwei in Deutschland vorhandenen Krankenversicherungssystemen (GKV und PKV) entscheiden können.

Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung und was ist abgesichert?


Wie schon bei der GRV der Fall, so basiert auch die GKV auf einem Umverteilungssystem, denn alle Beitragszahlungen fließen in einen großen Topf bzw. den jeweiligen Krankenkassen zu, die von diesen Beiträgen dann Behandlungen, Hilfsmittel und Medikamente zahlen, die dem jeweiligen Versicherten verordnet werden. Die GKV hat also die Hauptaufgabe die medizinisch notwendigen Behandlungen zu zahlen, wenn der Krankenversicherte gesundheitliche Probleme haben sollte. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Leistungen, wie zum Beispiel das Krankengeld, welches nach einer Dauer einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen gezahlt wird. Nicht alle Behandlungskosten übernimmt die GKV jedoch in vollem Umfang, sondern in vielen Bereichen muss der Versicherte heute Zuzahlungen leisten, beispielsweise beim Zahnersatz, bei Medikamenten oder bei verschiedenen Behandlungen, die aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen nicht unbedingt erforderlich wären. Generell sind die Leistungen der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen relativ einheitlich, es gibt jedoch immer mehr kleinere Unterschiede, was manche Leistungen betrifft.

Der Beitrag zur GKV


Der Beitrag, den jeder Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze und jeder freiwillig in der GKV versicherte Bürger zahlen muss, basiert ausschließlich auf dem Einkommen. Weitere Faktoren wie Alter oder Gesundheitszustand spielen nur bei der PKV eine Rolle, nicht aber bei der GKV. Auf der Basis des Bruttoeinkommens ist ein bestimmter Beitragssatz zu zahlen, der aktuell (April 2011) bei 15,5 Prozent liegt. Von diesem Gesamtbeitragssatz zahlt der Arbeitnehmer 8,2 Prozent, während der Arbeitgeber einen Anteil von 7,3 Prozent übernimmt. Der Beitrag muss jedoch nur bis zu so genannten Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden, die im Jahre 2011 bei 44.550 Euro liegt. Übersteigt das Einkommen diesen Wert, ist für den über der Grenze liegenden Einkommensteil kein Krankenversicherungsbeitrag mehr zu zahlen.